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   BGH, 17.12.1953 - 3 StR 520/53   

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BGH, 17.12.1953 - 3 StR 520/53 (https://dejure.org/1953,676)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1953 - 3 StR 520/53 (https://dejure.org/1953,676)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1953 - 3 StR 520/53 (https://dejure.org/1953,676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 271
  • NJW 1954, 481
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 894/52

    Übersichtliche Straßenkreuzung - Überholmanöver - Plötzliche Richtungsänderung -

    Auszug aus BGH, 17.12.1953 - 3 StR 520/53
    Weder begründet eine solche Übertretung für sich allein und notwendig den Vorwurf der fahrlässigen Verursachung des Unfalls noch wird dieser Vorwurf durch die Einhaltung der Verkehrsvorschriften unbedingt ausgeschlossen (vgl. BGHSt 4, 182).
  • BGH, 21.12.1956 - VI ZR 296/55

    Rechtsmittel

    Daher ist der Überholende nicht nach § 11 Abs. 1 StVO verpflichtet, das Ausbiegen nach links anzuzeigen (BGHSt 5, 271 [273]).

    Darin liegt eine typische Gefahr gerade des Schnellverkehrs auf der Autobahn, denn bei den dort zulässigen und üblichen hohen Fahrgeschwindigkeiten kann der nachfolgende dritte Fahrer oft nicht mehr rechtzeitig vor dem die Fahrbahn wechselnden zweiten Fahrer ausweichen oder bremsen, weil er - möglicherweise in schuldloser Verkennung der Überholungsabsicht des zweiten Fahrers - schon zu nahe herangekommen ist (BGHSt 5, 271; vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 1954 - 3 StR 816/53 - VRS 7, 110 Nr. 50).

  • BGH, 17.11.1955 - 4 StR 410/55

    Rechtsmittel

    Wenn er gar ohne Überholungsabsicht plötzlich 2 1/2 m nach links über die weiße Mittellinie fährt, ohne zu beachten, daß dort dicht hinter ihm ein weit schnelleres Fahrzeug herankommt, so kann das nur auf grober Unaufmerksamkeit beruhen (BGHSt 5, 271; VRS 7, 110).
  • BGH, 12.03.1962 - III ZR 19/61
    Dem Berufungsgericht ist darin zuzustimmen, daß der amerikanische Fahrer bei einem leichten Ausbiegen nach links, selbst wenn ihn dies bis zur Fahrbahnrnitte oder sogar darüber hinaus führte, nicht verpflichtet war, eine Richtungsänderung ( § 1 1 StVO) anzuzeigen« Denn das Aus weichen aus der bisherigen Fahrspur nach links, auch das Hinübcrv/echseln auf die linke Seite der Fahrbahn - wie es beim Überholen geschieht - ist keine Richtungsänderüngo Daher ist auch der Überholende grundsätzlich nicht verpflichtet, sein Ausbiegen nach links anzuzeigen (BGHSt 5, 271, 273 = VRS 6, 196).
  • BGH, 17.02.1967 - 4 StR 1/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in

    Da es nicht auf den genauen Wortlaut, sondern nur auf den Inhalt der Erklärung ankam und die Aussage kurz und leicht verständlich war, kann die Tatsache, daß der Angeklagte K. den Diebstahl der Armbanduhr zugegeben hat, in zulässiger Weise auch dadurch festgestellt worden sein, daß der Vorsitzende dem Angeklagten das richterliche Vernehmungsprotokoll vorgehalten und dieser die Abgabe einer solchen Erklärung im Ermittlungsverfahren zugegeben hat (vgl. BGHSt 1, 94, 96 [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51]; 5, 278 [BGH 17.12.1953 - 3 StR 520/53]; 11, 159, 160) [BGH 24.10.1957 - 4 StR 320/57].
  • BGH, 10.06.1970 - 2 StR 562/69

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Diebstahls im Rückfall und wegen fahrlässigen

    Insoweit weist der Beschluß vom 20. Mai 1969 keinen Fehler auf, insbesondere enthält er die verläßliche Bezeichnung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Taten (BGHSt 5, 277 [BGH 17.12.1953 - 3 StR 520/53]).
  • BGH, 26.06.1964 - 4 StR 320/63

    Bewusst falsches Schwören in einem Strafverfahren - Notwendigkeit eines

    Es verbleibe deshalb bei dem in BGHSt 5, 271 ausgesprochenen Grundsatz, daß der Täter sich auf eine Gefahr, die er selbst in Kenntnis der ihm drohenden Gefahr, vor Gericht als Zeuge vernommen zu werden, schuldhaft herbeigeführt habe, nicht berufen könne.
  • BGH, 13.05.1958 - VI ZR 94/57

    Rechtsmittel

    Er mußte sich auf dieser dem Schnellverkehr dienenden Straße vor dem Ausbiegen nach links, etwa durch einen Blick in den Rückspiegel, vergewissern, daß er durch diese Bewegung keinen von rückwärts nahenden, schnelleren Verkehrsteilnehmer gefährdete (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1956 - VI ZR 296/55 - NJW 1957, 502 Nr. 6 = VRS 12, 174 = VersR 1957, 84 und BGHSt 5, 271).
  • BGH, 21.09.1956 - 2 StR 207/56

    Rechtsmittel

    Zur Verwertung des Inhalts von Urkunden ist auf BGHSt 1, 94; 5, 278 [BGH 17.12.1953 - 3 StR 520/53]hinzuweisen.
  • BGH, 13.01.1955 - 3 StR 537/54

    Rechtsmittel

    Er musste sich, wie beim Überholen (BGHSt 5, 271), vielmehr vergewissern , dass kein schnelleres Fahrzeug herannahte.
  • BGH, 24.06.1954 - 3 StR 816/53

    Rechtsmittel

    Nach § 1 StVO war er nämlich, wie auch das Landgericht angenommen hat, verpflichtet, sich vor dem Ausbiegen zu vergewissern, ob nicht ein anderes, schnelleres Fahrzeug von rückwärts nahte und zu seiner - des Angeklagten - Überholung ansetzte (vgl dasUrteil des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1953 - 3 StR 520/53 - in BGHZ 5, 271 [BGH 10.03.1952 - III ZR 235/51] = VRS 6, 196).
  • BGH, 11.02.1963 - AnwSt (R) 17/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.09.1958 - 4 StR 290/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.04.1955 - 2 StR 38/55

    Rechtsmittel

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